Beruf und Haut

Handekzeme mit und ohne Bläschen sowie Ekzeme an offen getragenen Körperstellen, z.B. im Gesicht und am Hals, können auch eine Folge beruflich er allergischer oder irritativer Auslöser sein. Von den Berufsgruppen am meisten betroffen sind die so genannten Feuchtberufe, wie. z.B. Friseure, Krankenschwestern, Bau- und Metallarbeiter.

Oft liegt bei den Betroffenen gleichzeitig eine Veranlagung zum Ekzem vor. In schweren Fällen kann hieraus nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit resultieren und Umschulungsmaßnahmen nach sich ziehen.

In der Regel lassen sich diese Erkrankungen aber hautärztlich gut behandeln und der überwiegende Teil der Beschäftigten kann am Arbeitsplatz verbleiben.

In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) des Betriebes kann im Rahmen des in unserer Praxis durchgeführten Hautarztverfahrens die Ursache der Hauterkrankung abgeklärt und ihre Folgen wirksam behandelt werden.

Das Hautarztverfahren bietet für den Patienten über die kassenüblichen Leistungen hinaus kostenfrei Medikamente und Hautschutzmittel zu erhalten, sofern eine berufsbedingte, chronische Hauterkrankung vorliegt.

So wie der Betroffene ein Interesse daran hat den Arbeitsplatz zu erhalten, so hat die Berufsgenossenschaft ein Interesse daran eine kostenintensive Umschulung zu vermeiden und setzt entsprechende Mittel hierzu ein.

Doch Vorbeugung ist oft besser: deshalb besteht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Veranlagung zu

die Möglichkeit, sich im Rahmen der Jugend-Arbeitsschutz-Vorsorge-Untersuchung (wird in der Regel vom Hausarzt durchgeführt) zwecks Abklärung der Eignung für einen bestimmten Beruf bereits vor Berufsaufnahme an den Hautarzt überweisen zu lassen. Leider wird diese Vorsorge-Untersuchung noch viel zu wenig in Anspruch genommen. Eine einmal getroffene Fehlentscheidung zu einem hautbelastenden Beruf ist oft erst folgenschwer zu korrigieren.

Sofern der einstellende Betrieb eine diesbezügliche Voruntersuchung nach Vollendung des 18. Lebensjahres wünscht, treten die gesetzlichen Krankenkassen nicht für diese Kosten ein.

Über den Rahmen der berufsdermatologischen Tätigkeit für unsere Patienten hinaus, werden in unserer Praxis auch Gutachten für verschiedene Berufsgenossenschaften erstellt.

Viele Berufsgenossenschaften sind inzwischen im Internet vertreten. Sie erhalten dort weitere Informationen über Beruf und Hauterkrankung.


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